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Rathaus & Politik in Freiensteinau

Amtliche Bekanntmachung Nr. 15 - Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2023

Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 23.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Fehlbetrag von 



715.900 EUR
734.700 EUR


5.000 EUR
0 EUR

13.800 EUR
im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

mit einem Finanzmittelüberschuss von



62.300 EUR


5.000 EUR
1.000 EUR

0 EUR
50.000 EUR

16.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden keine veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4 

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.


§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Flieden, den 23.03.2023

Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda – West

gez. Tobias Schmidt
Verbandsvorsteher


EINSICHTNAHME

Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 22. April 2024 bis Dienstag, den 30. April 2024 in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Mo. 22.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di.  23.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mi.  24.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do. 25.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.   26.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo. 29.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di.  30.04.2024 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


gez. Tobias Schmidt
Verbandsvorsteher

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+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

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Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Samstag: 09:00 - 11:00 Uhr
(nur für Berufstätige nach vorheriger Terminvereinbarung)

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