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Bürgerservice der Gemeinde Freiensteinau

Aktuelle Informationen zum Kinderreisepass

Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass zum 31. Dezember 2023 abgeschafft. Eine Neuausstellung oder Verlängerung ist somit nicht mehr möglich. Ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.

Mit der Neuregelung des Passgesetzes zum 01. Januar 2024 benötigen alle Kinder, die ins Ausland reisen möchten und noch keinen gültigen Kinderreisepass besitzen, je nach Reiseziel einen Personalausweis oder Reisepass. Über das Auswärtige Amt erfahren sie, welche Ausweisdokumente für das Reiseland erforderlich sind.

Auf dieser Homepage erhalten sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen.

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Gemeinde Freiensteinau

Alte Schulstraße 5
D-36399 Freiensteinau

+49 (0) 6666-9600-0

+49 (0) 6666-9600-24

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Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
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Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr

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